Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel

1. Kosten des Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?
2. Wer übernimmt die Kündigung des alten Anbieters?
3. Was ändert sich bei einem Wechsel?
4. Insolvenz oder Konkurs des neuen Stromanbieters?
5. Was muss ich tun für einen Wechsel?
6. Wie lange ist die Wartezeit bei einem Wechsel?
9. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln?
10. Was passiert mit den bereits gezahlten Abschlägen?
11. Wechsel bei einer Nachtspeicherheizung möglich?
12. Muss ich meinen Zählerstand notieren?

1. Kosten des Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?

Sie brauchen mit keinen Kosten zu rechnen, da der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter für Sie als Kunde völlig kostenlos ist.

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2. Wer übernimmt die Kündigung des alten Anbieters?

Kündigen Sie auf keinen Fall selbst! Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Stromanbieter überlassen, da nur dieser ganz genau abschätzen kann, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel durchführbar ist. Meistens wird die Kündigung dann zum nächstmöglichen Termin vorgenommen.

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3. Was ändert sich bei einem Wechsel?

Die wichtigste Änderung ist die niedrigere Rechnung. Ansonsten ändert sich für Sie als Kunde sich sehr wenig. Die Stromrechnung geht Ihnen nun vom neuen Stromversorger zu und auch an diesen zahlen Sie jetzt die Abschläge. Die Wartung Ihres Stromzuganges übernimmt weiter Ihr örtlicher Netzbetreiber. Auch an den Stomleitungen und am Stromzähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen.

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4. Insolvenz oder Konkurs des neuen Stromanbieters?

Auch im Fall einer Insolvenz des neuen Stromanbieters brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Strom mehr bekommen. Der örtliche Stromversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, auch wenn Ihr neuer Stromanbieter seine Leistungen einstellt. Sie haben dann wieder ein Sonderkündigungsrecht und können sich einen neuen Anbieter suchen.

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5. Was muss ich tun für einen Wechsel?

Es ist für Si sehr einfach den Stromanbieter zu wechseln. Es entstehen für Sie dadurch keine Risiken, denn die Stromversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. In unserem Stromanbietervergleich finden Sie den Besten Anbieter und dann füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus. Die Angaben dazu finden Sie auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters. Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann unterschrieben an den neuen Stromversorger. Der neue Anbieter nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Nach kurzer Zeit wird der Wechsel wird automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.

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6. Wie lange ist die Wartezeit bei einem Wechsel?

Die gesetzlich festgelegte Frist für die Umstellung auf den neuen Anbieter beträgt etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger haben eine wichtige Rolle. Dadurch kann sich der Wechsel zum neuen Anbieter unter Umständen verzögern.

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7. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln?

Ja auch Mieter können den Stromanbieter selbst wählen. Bekommen Sie die Rechnung des Stromanbieters selbst, muss der Vermieter noch nicht einmal hierüber informiert werden. Geht die Abrechnung des Stromverbrauches über den Vermieter und Sie zahlen die monatlichen Strom-Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch darüber informieren, dass sie einen Stromanbieterwechsel vornehmen.

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8. Was passiert mit den bereits gezahlten Abschlägen?

Am Ende der Vertragslaufzeit bekommen Sie von Ihrem alten Stromversorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Daraus ersehen Sie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung und auch die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie dann zu viel an Ihren bisherigen Stromanbieter gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.

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9. Wechsel bei einer Nachtspeicherheizung möglich?

Nein, leider ist bei einer Nachtspeicherheizung im Moment noch kein Anbieterwechsel möglich. Das liegt daran, dass nur der örtliche Stromversorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Auch muss hierbei in der Regel ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter kann zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie auch nachts den Tagstromtarif bezahlen müssen. Das würde ihre Stromrechnung erheblich verteuern.

10. Muss ich meinen Zählerstand notieren?

Man sollte immer bei einem Wechsel des Stromanbieters den Zählerstand am Wechseltag notieren. Dsa sollte man auch bei Umzug und bei einer Preiserhöhung tun. Diesen Zählerstand sollte man dem alten und neuen Anbieter mitteilen. Nur so kann man die korrekte Abrechnung des Stromanbieters kontrollieren.

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